50 Jahre PSV GW Hildesheim - Teil 4

Das Flutlicht

Artikel vom 28. April 2022

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    Der Bau der Flutlichtanlage auf der Sportplatzanlage ist unsere erste
    bedeutende Investitionsmaßnahme, die wir aus eigener Kraft verwirklicht
    haben. Die wesentlich verbesserten Trainingsbedingungen haben ganz,
    entscheidend dazu beigetragen, dass insbesondere die Fußballer in den
    darauffolgenden Jahren einen fast nicht mehr zu bewältigenden Boom
    erleben sollten. Gleichwohl ist die Flutlichtanlage der Auslöser für
    jahrelange Auseinandersetzungen mit den Anwohnern unserer
    Sportplatzanlage.
    In der Vorstandssitzung vom 31.07.1978 wird der Bau der Anlage erstmalig
    ernsthaft diskutiert und für durchführungswürdig befunden. Am 18.12.1978
    wird ein Bauausschuss, bestehend aus Reiner Werth, Karl Holtz und
    Siegmund Sudholt, gebildet. Die Zuschussanträge an den
    Sportstättenförderungsfond und an die Stadt Hildesheim werden am
    19.03.1979 auf die Reise geschickt. Die Jahreshauptversammlung
    beschließt am 18.05.1979 mit großer Mehrheit die Baumaßnahme (26 Ja, 8
    Enthaltungen). Die eigentlichen Bauarbeiten erstrecken sich vom 14.06.
    bis 29.09.1979.
    Am 04.09.1979 teilt uns eine Rechtsanwaltssozietät mit, dass sie im
    Namen einer Interessengemeinschaft (IG) der Anwohner Rechtsmittel gegen
    die Inbetriebnahme der Anlage einlegen werde. Der 11.10.1979 ist ein
    bedeutender Tag in der PSV-Vereinsgeschichte. Die neue Flutlichtanlage
    wird mit großem Zeremoniell in Betrieb genommen. Vorsitzender Giselher
    Solf verfügt die Einschaltung mit den Worten: „Es werde Licht, und es
    ward Licht." Zahlreiche Vertreter aus Politik und Sport verfolgen das
    Eröffnungsspiel PSV Hildesheim - FC Concordia Hildesheim I
    (Bezirksoberliga). Die Gäste siegen nach einem tollen Match standesgemäß
    mit 5:2 Toren, Die Anlage hat ihre erste Bewährungsprobe bestanden.
    Der Ärger stellt sich aber schon kurze Zeit später ein. Am 18.01.1980
    untersagt das Bauordnungsamt der Stadt den Betrieb der von ihr selbst
    geförderten Anlage. Ein Widerspruch stellt die aufschiebende Wirkung
    her. Wegen der richtungsweisenden Bedeutung des Falles übernimmt der
    Landessportbund Niedersachsen den Rechtsschutz. Die Stadt Hildesheim hat
    in dem gesamten Verfahren keine glückliche Rolle gespielt. So werden wir
    im Dezember 1979 bei Vorlage eines Bauantrages beschieden, dass dieser
    nicht erforderlich sei. Die Bezirksregierung Hannover stellt später
    fest, dass ein derartiger Antrag sehr wohl Voraussetzung für eine
    Baumaßnahme ist. Deshalb wird am 22.05.1980 ein nachträglicher Antrag
    gestellt. Zusätzliche Lamellen müssen als Blendschutz eingebaut werden.
    Die IG lässt nicht locker und leitet ein Verfahren zur Sperrung der
    Anlage ein.
    Am 15.01.1981 findet ein Termin vor dem Verwaltungsgericht Hildesheim
    statt. Das Gericht fällt eine niederschmetternde Entscheidung. Weil ein
    Bauantrag gefehlt hat, wird der Betrieb mit sofortiger Vollziehung
    untersagt. Unsere Anwaltskanzlei legt Rechtsmittel zur aufschiebenden
    Wirkung ein. Am 16.04.1981 wird erneut ein Bauantrag bei der Stadt
    Hildesheim eingereicht. Das OVG Lüneburg verfügt eine einschränkende
    Benutzung (nur im Winterhalbjahr und nur bis 20.30 Uhr). Das Verfahren
    landet schließlich beim Amtsgericht Hildesheim. Es zieht sich nervtötend
    über einige Jahre hin. Messungen der Lichtstärke werden vorgenommen. Es
    werden belastende Gutachten erstellt. Unsere Rechtsposition sieht einige
    Zeit nicht gut aus.
    Bewegung kommt in die Sache, als der Hauptkläger sein Haus verkauft. Dem
    Nachkäufer stört das Licht nicht. Der Fall wird von vorn aufgerollt. Die
    Kläger bekommen kalte Füße, als das Amtsgericht Hildesheim die
    Erstellung eines neuen Gutachtens zunächst auf ihre Kosten anordnet.
    Anlässlich eines Ortstermines kommt ein Vergleichsvorschlag auf den
    Tisch. In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht wird schließlich am
    01.10.1987 ein tragbarer Vergleich (maximale Brennzeit bis 21.00 Uhr)
    geschlossen. Bis heute können alle ganz gut damit leben. Dem damaligen
    Vorstand hat die Angelegenheit jedoch über Jahre manch schlaflose Stunde
    gekostet.