50 Jahre PSV GW Hildesheim - Teil 4

50 Jahre PSV GW Hildesheim - Teil 4

Geschichte ... Rückblick 28.04.2022

Das Flutlicht

Der Bau der Flutlichtanlage auf der Sportplatzanlage ist unsere erste
bedeutende Investitionsmaßnahme, die wir aus eigener Kraft verwirklicht
haben. Die wesentlich verbesserten Trainingsbedingungen haben ganz,
entscheidend dazu beigetragen, dass insbesondere die Fußballer in den
darauffolgenden Jahren einen fast nicht mehr zu bewältigenden Boom
erleben sollten. Gleichwohl ist die Flutlichtanlage der Auslöser für
jahrelange Auseinandersetzungen mit den Anwohnern unserer
Sportplatzanlage.
In der Vorstandssitzung vom 31.07.1978 wird der Bau der Anlage erstmalig
ernsthaft diskutiert und für durchführungswürdig befunden. Am 18.12.1978
wird ein Bauausschuss, bestehend aus Reiner Werth, Karl Holtz und
Siegmund Sudholt, gebildet. Die Zuschussanträge an den
Sportstättenförderungsfond und an die Stadt Hildesheim werden am
19.03.1979 auf die Reise geschickt. Die Jahreshauptversammlung
beschließt am 18.05.1979 mit großer Mehrheit die Baumaßnahme (26 Ja, 8
Enthaltungen). Die eigentlichen Bauarbeiten erstrecken sich vom 14.06.
bis 29.09.1979.
Am 04.09.1979 teilt uns eine Rechtsanwaltssozietät mit, dass sie im
Namen einer Interessengemeinschaft (IG) der Anwohner Rechtsmittel gegen
die Inbetriebnahme der Anlage einlegen werde. Der 11.10.1979 ist ein
bedeutender Tag in der PSV-Vereinsgeschichte. Die neue Flutlichtanlage
wird mit großem Zeremoniell in Betrieb genommen. Vorsitzender Giselher
Solf verfügt die Einschaltung mit den Worten: „Es werde Licht, und es
ward Licht." Zahlreiche Vertreter aus Politik und Sport verfolgen das
Eröffnungsspiel PSV Hildesheim - FC Concordia Hildesheim I
(Bezirksoberliga). Die Gäste siegen nach einem tollen Match standesgemäß
mit 5:2 Toren, Die Anlage hat ihre erste Bewährungsprobe bestanden.
Der Ärger stellt sich aber schon kurze Zeit später ein. Am 18.01.1980
untersagt das Bauordnungsamt der Stadt den Betrieb der von ihr selbst
geförderten Anlage. Ein Widerspruch stellt die aufschiebende Wirkung
her. Wegen der richtungsweisenden Bedeutung des Falles übernimmt der
Landessportbund Niedersachsen den Rechtsschutz. Die Stadt Hildesheim hat
in dem gesamten Verfahren keine glückliche Rolle gespielt. So werden wir
im Dezember 1979 bei Vorlage eines Bauantrages beschieden, dass dieser
nicht erforderlich sei. Die Bezirksregierung Hannover stellt später
fest, dass ein derartiger Antrag sehr wohl Voraussetzung für eine
Baumaßnahme ist. Deshalb wird am 22.05.1980 ein nachträglicher Antrag
gestellt. Zusätzliche Lamellen müssen als Blendschutz eingebaut werden.
Die IG lässt nicht locker und leitet ein Verfahren zur Sperrung der
Anlage ein.
Am 15.01.1981 findet ein Termin vor dem Verwaltungsgericht Hildesheim
statt. Das Gericht fällt eine niederschmetternde Entscheidung. Weil ein
Bauantrag gefehlt hat, wird der Betrieb mit sofortiger Vollziehung
untersagt. Unsere Anwaltskanzlei legt Rechtsmittel zur aufschiebenden
Wirkung ein. Am 16.04.1981 wird erneut ein Bauantrag bei der Stadt
Hildesheim eingereicht. Das OVG Lüneburg verfügt eine einschränkende
Benutzung (nur im Winterhalbjahr und nur bis 20.30 Uhr). Das Verfahren
landet schließlich beim Amtsgericht Hildesheim. Es zieht sich nervtötend
über einige Jahre hin. Messungen der Lichtstärke werden vorgenommen. Es
werden belastende Gutachten erstellt. Unsere Rechtsposition sieht einige
Zeit nicht gut aus.
Bewegung kommt in die Sache, als der Hauptkläger sein Haus verkauft. Dem
Nachkäufer stört das Licht nicht. Der Fall wird von vorn aufgerollt. Die
Kläger bekommen kalte Füße, als das Amtsgericht Hildesheim die
Erstellung eines neuen Gutachtens zunächst auf ihre Kosten anordnet.
Anlässlich eines Ortstermines kommt ein Vergleichsvorschlag auf den
Tisch. In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht wird schließlich am
01.10.1987 ein tragbarer Vergleich (maximale Brennzeit bis 21.00 Uhr)
geschlossen. Bis heute können alle ganz gut damit leben. Dem damaligen
Vorstand hat die Angelegenheit jedoch über Jahre manch schlaflose Stunde
gekostet.

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